MIFID II: Erste Hilfe zwischen Leitfaden und Umsetzung

Seit dem 3. Januar 2018 ist MIFID II in Kraft. Wir unterstützen Sie gerne bei noch offenen Fragen in der praktischen Umsetzung.

Sie profitieren von der fachlichen Expertise eines Mehrmandantenanbieters. Ihrem Umsetzungsprojekt kommen die Erkenntnisse aus 65 WpHG-Compliance-Auslagerungsmandaten zugute. Darüber hinaus stehen wir im direkten Austausch mit den entsprechenden Arbeitsgruppen in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie mit den Prüfungsdienstleitern der Regionalverbände. Sie sichern die Qualität und die Prüfungssicherheit ihres MIFID II-Projektes.


 Ihrem Bedarf entsprechend können Sie wählen zwischen

  • einem Quick-Check zum Status quo Ihres Umsetzungsprojektes

- Handlungsbedarfe identifizieren und adressieren
- Effiziente Arbeitsmittel erarbeiten/identifizieren/bereitstellen?
- Bedarf an interner bzw. externer? Umsetzungsunterstützung quantifizieren

  • der Umsetzungsunterstützung bei einzelnen Themen aus dem „ULF“

- Gezielte Unterstützung und Beratung des Projekt-Teams bei einzelnen Fragestellungen
- Beratende Teilnahme an Projektsitzungen

  • der gezielten Schulung Ihrer Mitarbeiter

- Bankindividuelle Präsenzschulung oder webinare für Führungskräfte, das Projektteam, Kundenberater, Vertrieb-, Back-Office- und Compliance-Mitarbeiter

 

Sie haben Fragen? Sprechen Sie mich gerne an: 069 6978-3107,

Weiterführende Informationen:

MiFID II: Vom BVR-Leitfaden zur Umsetzung (Point of Compliance 2/2017, Beitrag von Marc Linnebach)
MIFID II - Quick-Check (Point of Compliance 1/2017, Beitrag von Marc Linnebach)