Marktmissbrauchsverordnung: MAR kompakt

Überwachungslisten nach Art. 16 II MAR und Art. 29 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565

Sie erhalten täglich sechs Überwachungslisten: „Marktmissbrauchsverordnung“, „Mitarbeitergeschäfte“, „Beobachtungs- und Sperrliste“, „Depot-A-Geschäfte“, „Liste zur Überwachung besonderer Marktteilnehmer“ sowie „Großorder“.

Die Herausforderung

Der BaFin (RS WA 8/2018 „MaComp“) zufolge sind „alle Geschäfte außerhalb des Aufgabenbereichs einer relevanten Person“, die sie für „eigene oder fremde Rechnung“ tätigt, laufend zu überwachen. Die Überwachung ist schlüssig und transparent aufzubereiten und zu dokumentieren, damit auch ein Dritter sie ohne Schwierigkeiten nachvollziehen kann.

Seit 2016 werden die fachlichen Anforderungen an die Überwachung und Prävention von Marktmissbrauch in der Market Abuse Regulation (Marktmissbrauchsrichtlinie, MAR) geregelt. Neben dem Abgleich der Wertpapiertransaktionen „Mitarbeiter vs. Kunde“ müssen auch die Wertpapiertransaktionen „Kunde vs. Kunde“ abgeglichen werden. Die MAR fordert darüber hinaus die Kontrolle von manipulativen Auftragserteilungen, auch wenn sie nicht zu einer Geschäftsabrechnung führen. Gleichzeitig setzt sie eine automatisierte, systemgestützte Kontrolle voraus.

Die Lösung

Unsere Lösung, MAR kompakt, setzt die Anforderungen der MAR vollumfänglich in sechs Überwachungslisten um. Diese weisen jedes Mitarbeiter- oder Eigengeschäft der Bank aus, setzen es in Beziehung zu den anderen Marktgeschäften und zeigen potenzielle Kollisionen auf.

Das Compliance Report System MAR kompakt integriert dabei die Erfahrungen aus 300 Mandaten und ist mit den Prüfungsverbänden abgestimmt.

Wöchentlich erhalten Sie sechs Überwachungslisten, mit denen Sie alle Anforderungen des Art. 16 II MAR sowie des Art. 29 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 einfach, schnell und präzise umsetzen können.

Unsere Leistungen

 

Ihre Vorteile

  • Sie stellen die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben sicher.
  • Sie haben eine größere Sicherheit bei gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Prüfungen.
  • Sie sparen Zeit und Kosten, die manuelle Datensuche und -zusammenstellung entfällt.
  • Sie erhöhen die Zuverlässigkeit Ihrer Analyse durch eine bessere Datenqualität.
  • Sie erhalten eine transparente Dokumentation.
  • Sie schützen sich regelkonform-verhaltende Kollegen.
  • Sie identifizieren konflikthaftes Verhalten schneller, einfacher und treffsicherer.
  • Sie profitieren von dem Banken-übergreifenden Wissen bzw. von Lernkurveneffekten: Ihre Trefferlisten werden fortlaufend – kostenneutral – optimiert.
  • Sie reduzieren die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit.

 


 

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