Betrugsprävention/Zentrale Stelle
„Betrügerische Handlungen“ verursachen in Deutschlands Wirtschaft und Finanzgewerbe beträchtliche Schäden, mit ständig wachsender Tendenz. Gemäß dem neuen § 25c KWG müssen Banken diesbezüglich angemessene Sicherungssysteme schaffen und dokumentieren.
Betrug hat viele Facetten
Der Begriff der „Betrügerischen Handlung“ bzw. nunmehr gem. § 25c KWG der „sonstigen strafbaren Handlungen“ geht weit über die strafrechtliche Definition des Betrugs hinaus und ist vom Gesetzgeber bewusst nicht abschließend definiert.
Er umfasst alle Delikte, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können. Diese strafbaren Handlungen können vorsätzlich von internen Personen (z. B. Bestechung, Begünstigung, Unterschlagung) oder externen Personen (z. B. Urkundenfälschung, Insolvenz- oder Steuerstraftaten) begangen werden. Neben Rechts- sind auch Reputationsrisiken erfasst.
Gesetz zwingt zum Handeln
Der Handlungsdruck ist hoch: Der § 25c KWG ist am 09. März 2011 direkt neben die Pflichten des § 25a KWG getreten und schreibt spätestens zum 01. April 2012 die Schaffung eines entsprechenden Risikomanagements vor (die Nichtsanktionsfrist der BaFin ist am 31. März 2012 abgelaufen). Die wesentlichen Forderungen des neuen § 25c KWG sind:
- Schaffung und Fortentwicklung einer institutsspezifischen, integrierten Gefährdungsanalyse für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und „sonstige strafbare Handlungen“
- Einrichtung einer „Zentralen Stelle“ (dies darf nicht die Revision sein!) zur Koordination/ Verzahnung der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und „sonstigen strafbaren Handlungen“
- Ergänzung der bestehenden EDV-gestützten Monitoring- und Kontrollmaßnahmen sowie Arbeitsabläufe
- Institutsweite kunden- und mitarbeiterbezogene Sicherungsmaßnahmen
Gefährdung der Bank durch "Betrügerische Handlungen"
Problem: Verteilte Zuständigkeiten
Die Banken unterliegen zahlreichen Gesetzen und Richtlinien wie MaRisk, StGB, BDSG, HGB, GWG, Verbraucherschutz usw. Die vielschichtigen Anforderungen führen dazu, dass häufig etliche Stellen und Funktionen mit der Einhaltung von Gesetzen und der Betrugsprävention beschäftigt sind: Vorstand und Personaler, Revision und Rechtsabteilung, Geldwäsche-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte, um nur einige zu nennen.
Das Problem: In der Regel erfolgt keine Zusammenführung der Ergebnisse und Erkenntnisse der einzelnen Bereiche. Maßnahmen werden unabgestimmt getroffen und sind daher bestenfalls wirkungslos, manchmal kontraproduktiv und oft ineffizient.
Konsequenzen vermeiden!
Als Konsequenzen von Betrug und der Verletzung gesetzlicher Vorschriften können dem Institut mittelbare und unmittelbare Schäden entstehen:
- Wirtschaftlicher Schaden
- Reputationsverlust
- Bußgelder
- Aufsichtsrechtliche Maßnahmen
- Persönliche Haftung
Gemäß Abstimmung zwischen Bundesfinanzministerium und ZKA wird das Outsourcing der „Zentralen Stelle“ möglich sein. Als erfahrener Dienstleister bietet die GenoTec Ihnen die kompetente Auslagerung dieser Funktion an, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und Ihr Haus wirksam vor betrügerischen Handlungen zu schützen.
